Erdbestattung



Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung in einem Grab in der Erde. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her. Im Prinzip sind auch Urnenbestattungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber werden mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint.

Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne die Notwendigkeit von Absprachen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich.

Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag beigesetzt wird. Die Beisetzungsfrist kann durch einen Antrag bei dem Gesundheitsamt verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen (Wartefristverlängerung).

Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des Weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz.

 

2013. Rainer Weber - Bestattung - Dekan-Höfler-Straße 1, 76532 Baden-Baden - Tel.: 07221-63690, Fax: 07221-967464
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