Aktuelles

29.01.2016

Sozialamt rät zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags

Nur zweckgebundene Gelder eines Treuhandkontos oder einer Sterbegeldversicherung sind vor dem Zugriff des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit geschützt.

Immer mehr Pflegebedürftige brauchen zusätzliche Sozialleistungen. So stieg die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Vergleich zum Vorjahr um 9.000 auf 453.000, das teilte das Statistische Bundesamt mit. Nach den jüngsten Daten von 2014 waren 292.000 Frauen und 161.000 Männer betroffen.

Aus diesen massiv steigenden Zahlen resultiert auch, dass beim Versterben dieser Menschen keine finanziellen Mittel zur Beauftragung einer Bestattung vorhanden sind und damit auch der letzte Weg durch das Sozialamt und die öffentliche Hand finanziert werden muss.

Über Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter können Bestattungsvorsorgeverträge abgeschlossen werden, bei denen der voraussichtliche Betrag der Bestattung finanziell durch ein Treuhandkonto abgesichert wird. Im Falle des Todes wird nach Vorlage der Sterbeurkunde und der Rechnung der Rechnungsbetrag des Bestatters aus diesem zweckgebundenen Vermögen beglichen.

Weitere Informationen hier

 

12.01.2016

Facebook-Account gehört zum Erbe

Soziales Netzwerk muss Zugangsdaten einer Toten herausgeben.

Ein Facebook-Account eines verstorbenen Kindes gehört zum Erbe seiner Eltern. Das soziale Netzwerk muss deshalb die Zugangsdaten herausrücken und kann solche Accounts nicht einfach in einen sogenannten Gedenkzustand versetzen, entschied das Landgericht Berlin laut einem veröffentlichen Urteil.

Facebook muss laut dem Urteil nun die Zugangsdaten zum  Account preis geben. Die Eltern seien als Erben des Mädchens wegen der ungeklärten Todesursache berechhtigt zu erfahren, was ihre Tochter im Internet geäußert habe.

 

05.10.2015

Wir sind nun seit kurzem auf der FriedWald-Hompage als Partner registriert

 

FriedWald ist ein alternativer Bestattungsort mitten in der Natur. In ausgewiesenen Waldgebieten ruht die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen an den Wurzeln eines Baumes. An über 50 FriedWald-Standorten in ganz Deutschland können Menschen ihre letzte Ruhe finden.

Menschen, die sich für eine Beisetzung im FriedWald interessieren, müssen sich grundsätzlich für eine Einäscherung entscheiden. Ein Großteil der Interessenten sucht sich den geeigneten Baum bereits zu Lebzeiten aus. Angehörige und Freunde werden über diesen Schritt informiert. Im Idealfall wird eine Willenserklärung mit dem Beisetzungswunsch formuliert und handschriftlich hinterlegt.

FriedWald bietet unterschiedliche Baumgräber für verschiedene Bedürfnisse an: für Familien oder Freundeskreise, für Partner, aber auch alleinstehende Menschen. Jeder FriedWald-Baum steht bis zu zehn Personen als letzte Ruhestätte zur Verfügung. Freie Bäume sind mit farbigen Bändern gekennzeichnet, die Auskunft über die Baumgrabarten geben. Mit kleinen

Namenstafeln werden diese im FriedWald zu persönlichen Orten der Erinnerung. Ganz individuell kann auch die Beisetzung im FriedWald gestaltet werden. Von einer stillen Abschiednahme im engsten Familienkreis über eine Trauerfeier mit Musik bis hin zur großen Trauergesellschaft: Die Gestaltung bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Beisetzungen ohne geistlichen Beistand.

Weiterführende Informationen rund um FriedWald finden Sie unter www.friedwald.de. oder bei uns unter 07221- 63690

 

28.01.2014

Wer darf die Bestattung beauftragen?

Grundsätzlich darf der Totenfürsorgeberechtigte den Auftrag erteilen. Es steht, falls nichts geschrieben, dem nächsten Angehörigen zu. Es ergibt sich aus den familienrechtlichen Verhältnissen, das den Toten zu Lebzeiten mit dem überlebenden Angehörigen verbunden hat. Danach hat sich sich nachfolgende Rangfolge entwickelt:

- Ehegatte

- Kinder

- Eltern

- Großeltern

- Geschwister

- Enkelkinder

Sie haben nähere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Neues Erbrecht in Europa

Im letzten Sommer hat der Rat der Europäischen Union die Europäische Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012) gebilligt und damit dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit in der Vermögensnachfolgeplanung Rechnung getragen. Die Verordnung bietet nicht nur ausländischen Bürgern neue Perspektiven für ihre Vermögensnachfolge, sondern betrifft auch Deutsche, die ihren Lebensabend im europäischen Ausland verbringen wollen. 

Wichtige Änderung im Personenstandsrecht

Seit dem 01.11.2013 muss gemäß §38 PStV bei der Anzeige des Sterbefalls unabhängig vom Familienstand des Verstorbenen, in jedem Fall die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Mit dieser Regelung ist überdies sichergestellt, dass die Beurkundung im Sterberegister richtig ist. 

Bitte denken Sie daran, dass wir diese Urkunde mit vorlegen müssen.

Was wir sonst noch von Ihnen benötigen, erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

24.09.2013

Neuer Internetauftritt

Sie kennen schon den neuen Internetauftritt unseres Verbandes? Wenn nicht, dann sollten Sie gleich mal reinschauen. Dort finden Sie Aktuelles und Wissenswertes.

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. www.bestatter.de

 

15.07.2013

Der Tod ist ein Tor und nicht das Letzte.

Wer trauert, hat einen Verlust erlitten. Sie haben einen Menschen verloren, womöglich den Lebenspartner. Jeder Tod schmerzt und kann das seelische Gleichgewicht stören.

Wir möchten Ihnen anbieten, Ihre Trauer fachkundig zu begleiten. Wir konnten den Therapeuten und Theologen Gerhard Elwert gewinnen, Trauernde in einer Kleingruppe oder auch einzeln in unserem Haus zu begleiten. Der erste Termin findet am 22.07.2013 um 19:00 Uhr statt.

Sie möchten mehr erfahren? Dann rufen Sie uns an 07221-63690

 

25.04.2013

Bücher zur Trauerbegleitung

"Alles hat seine Zeit" lautet ein neues Buch mit Gedichten zu Tod, Trauer und Trost. Eine sehr anrührende und einfühlsame Sammlung von Texten, die sofort in eine tiefe Betrachtung von Tod und Endlichkeit hineinführen. Dieses und viele weitere Bücher können Sie bei uns bestellen.

 

05.04.2013

Positive Resonanz auf den Internet-Auftritt

"Hallo Ihr Lieben,

ich habe mir mal Euren neuen Internetauftritt angeschaut. Glückwunsch! Ich finde euren Auftritt echt gut. Die Seite ist echt geglückt, übersichtlich und leicht verständlich.

Viele liebe Grüße"

 

30.03.2013

Wir wünschen den Angehörigen von Verstorbenen, auch in dieser schweren Zeit, ein frohes Osterfest 2013. Viel Kraft und Hilfe durch Freunde und Bekannte.

 

27.03.2013

Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern"

Der Deutsche Bundestag hat einstimmig das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten "Sternenkindern"- also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden- erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziel eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich. Denn vor dem Gesetz war eine Fehlgeburt kein personenstandsrechtlicher Vorgang und wurde folglich nicht beurkundet. Allerdings konnte das "Sternenkind"- je nach Landesrecht- auch vorher schon bestattet werden. Wichtig für Eltern: Die neue Regelung gilt auch rückwirkend.

Weitere Informationen finden sie unter: www.bmfsfj.de

 

26.03.2013

Seit heute können nach längerer Umbauarbeiten, bedingt durch einen Wasserschaden, die neuen Beratungsräume in Muggensturm ihrer eigentlichen Nutzung übergeben werden. Wir freuen uns, Sie in diesen begrüßen zu dürfen. Die Größe, sowie die Helligkeit der Räume machen die Beratungsatmosphäre sehr angenehm.

Die Räume finden sich, wie gewohnt, in der Friedrichstraße 11 in Muggensturm.

 

15.03.2013

Recht herzlich begrüßen wir Sie auf unserer neu gestalteten Homepage.

Bei Bedarf können Sie sich gerne telefonisch oder persönlich bei uns informieren.

2013. Rainer Weber - Bestattung - Dekan-Höfler-Straße 1, 76532 Baden-Baden - Tel.: 07221-63690, Fax: 07221-967464
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